In einem Garten wirken nicht nur die Naturgesetze. Deshalb stehe ich am Anfang vor der Frage: privat oder Verein?
In einem Verein gibt es geschriebene und ungeschriebene Regeln. Auch im Eigentümergarten kann ich nicht machen, was ich möchte.
Warum Kleingärten?
Kleingärtner (Hobbygärtner) sind Bürger, die aus Freude an der Natur die Verantwortung für ein von Ihnen gepachtetes Stück Erde übernommen haben. Aktive Erholung kennzeichnet ihre gesamte Tätigkeit bei der Pflege ihrer Gärten auf denen sie nach ihren Bedürfnissen Obst, Gemüse, Ziergehölze und Blumen für ihren eigenen Bedarf und ihrer Familie angebaut haben.
Die Kleingärtner sind in Vereinen organisiert, deren gewählte Vorstände auf der Grundlage ihrer Statuten für das Vereinsleben verantwortlich sind. Darüber hinaus bestehen in allen Kreisen Fachberaterkreiskommissionen, wie auch in den Vereinen Begehungskommissionen, die neben der Anleitung in gärtnerischen Fachfragen vor allem die strikte Einhaltung der bestehenden Ordnungen kontrollieren. Die Einhaltung der Rahmengartenordnung des Kreisverbandes Potsdam auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes schützt die Kleingärtner vor willkürlichen Vertreibungen durch private oder kommunale Grund u. Bodenbesitzer. Wissenschaftliche Anleitung und Beratung in Fragen der Obst und Gemüseproduktion sowie des Pflanzenschutzes erhalten die Kleingärtner durch die im Land bestehenden wissenschaftlichen Fachinstitute in Großbeeren, Müncheberg, Priros sowie Wünsdorf und Frankfurt/Oder. Nicht zuletzt sind im Kleingartenwesen moralische Werte wie die gegenseitige Unterstützung und Hilfe sowie umfangreiche Solidarität Hauptbestandteil des Zusammenlebens.
Wichtige Gesetze, Verordnungen und Regeln: