Was ist zu tun, wenn man aus gesundheitlichen Gründen den Kleingarten nicht mehr bewirtschaften kann? Die Arbeit im Kleingarten ist eigentlich gut für Körper und Seele. Dennoch kann es passieren, dass die Gesundheit einen verlässt und man nicht mehr in der Lage ist, seinen Garten zu bewirtschaften. Was dann? Schließlich hängt ein Unterpachtvertragsverhältnis daran und daraus ergeben sich eben Pflichten.
Ist die Krankheit von kurzer Dauer, so sollte man mit dem Unterverpächter reden und im Einvernehmen mit diesem seinen Kleingarten zweitweise durch einen Dritten bewirtschaften lassen, aber immer mit Blick auf die vereinbarten Regelungen des BKleingG. Ist die Krankheit so schwerwiegend und man zu dem Schluss kommen muss, dass man den Kleingarten abgeben sollte, gibt es wieder klare Regelungen für die Beendigung des Unterpachtvertrages.